Holding‒Struktur für Einzelunternehmer
Entdecken Sie, wie Sie als Einzelunternehmer mit einer Holding jährlich bis zu 50 % Steuern sparen können.
Als Einzelunternehmer mit über 60.000 € Gewinn zahlen Sie oft unnötig hohe Steuern – und haften privat. Eine Holding-Struktur kann das ändern.
Sie zahlen zu viele Steuern – ohne es zu wissen
Ihr Privatvermögen ist nicht von Ihrem Unternehmen getrennt
Keine klare Strategie für Reinvestition, Wachstum oder Vermögensaufbau
Für wen lohnt sich eine Holding-Struktur?
Viele Selbstständige zahlen jedes Jahr zu viel Steuern – nicht, weil sie etwas falsch machen, sondern weil sie nie erfahren haben, wie viel besser es geht.
Warum Sie sich mit einer Holding‒Struktur auseinandersetzen sollten:
Typische Denkfehler:
"Holding? Das ist doch nur was für Großkonzerne."
"Zu kompliziert, zu teuer, nicht für mich."
"Ich bin doch nur Solo-Selbstständig – das lohnt sich nicht."
Warum diese Annahmen falsch sind:
Bereits ab einem Gewinn von 60.000–80.000 € lohnt sich eine Holding.
Die Gründung ist einfach – wir übernehmen 95 % für Sie.
Die Vorteile sind spürbar: Steuerstundung, Schutz des Privatvermögens, Reinvestitionsfreiheit
Was ist eine Holding?
Eine Holdinggesellschaft ist eine Kapitalgesellschaft, die Anteile an einer oder mehreren anderen Gesellschaften hält – meist Ihrer eigenen operativen GmbH.
Sie dient dazu, Gewinne effizienter zu verwalten, strategisch zu investieren und das private Risiko vom geschäftlichen zu trennen.
Bei Einzelunternehmern läuft die Gründung meist in zwei Schritten ab:
  1. Umwandlung des Einzelunternehmens in eine GmbH
  2. Gründung der Holding-GmbH, die 100 % der Anteile an der operativen GmbH hält
Aufbau einer Holding-Struktur
In der Praxis besteht eine typische Holdingstruktur aus zwei Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHs). Dabei fungiert die eine GmbH als Holdinggesellschaft, die 100 % der Anteile an der operativen GmbH (Untergesellschaft) hält. Die Holdinggesellschaft selbst wird in der Regel von einer natürlichen Person gegründet und geführt.
Die operative GmbH übernimmt die unternehmerische Tätigkeit und erzielt dabei Gewinne. Diese unterliegen auf Ebene der Untergesellschaft der regulären Körperschaft- und Gewerbesteuer in Höhe von etwa 30 %. An diesem Punkt unterscheidet sich die Struktur noch nicht von einer klassischen GmbH ohne Holding.
Vorteile einer Holding
Der steuerliche Vorteil zeigt sich, wenn die operative GmbH ihre Gewinne an die Holdinggesellschaft ausschüttet. In diesem Fall greift § 8b Abs. 1 und Abs. 5 KStG: 95 % der Dividende bleiben bei der Holding steuerfrei. Nur 5 % unterliegen der regulären Besteuerung mit rund 30 %, was zu einer effektiven Steuerlast von lediglich ca. 1,5 % führt.
Im Vergleich zur direkten Ausschüttung an eine natürliche Person, die mit 25 % Abgeltungsteuer belegt wird, entsteht ein erheblicher Vorteil. Die Holding kann so deutlich mehr Kapital für Investitionen oder weitere Beteiligungen einbehalten.
Ohne Holding verlieren Sie bares Geld Jahr für Jahr.
Ohne eine Holding-Struktur fließt ein Großteil der erwirtschafteten Gewinne direkt ans Finanzamt. Gleichzeitig fehlt es an Flexibilität für Investitionen, Nachfolge oder Verkauf. Genau hier setzt unsere Beratung an: Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihr Unternehmen steuerlich strategisch aufstellen, ohne selbst zum Steuerexperten werden zu müssen.
  • Sie versteuern Gewinne direkt mit bis zu 45 %
  • Sie können Erträge nicht steuerfrei reinvestieren
  • Sie tragen unnötig hohes Risiko (Haftung, Nachfolge, Verkauf)
Eine Holdingstruktur bietet hier erhebliche Vorteile – von Steuerersparnissen über Vermögensschutz bis hin zur flexiblen Unternehmensnachfolge.
Fallbeispiel: Besteuerung der Holding bei Dividenden
Ein Unternehmer erzielt mit seiner operativen GmbH im Jahr 300.000 € ausschüttbaren Gewinn. Ziel ist es, mit dem ausgeschütteten Betrag Anteile an einem neuen Unternehmen zu erwerben.
Variante 1 - Mit Holdingstruktur
Die operative GmbH schüttet 300.000 € an ihre Muttergesellschaft (Holding) aus. Laut § 8b Abs. 1 und 5 KStG sind davon 95 % steuerfrei – nur 5 % (15.000 €) gelten als steuerpflichtig. Diese werden auf Ebene der Holding mit ca. 30 % besteuert → 4.500 € Steuerlast.
Verbleibender Betrag: 295.500 €
Dieser steht vollständig zur Verfügung, z. B. für Beteiligungen, Reinvestitionen oder Vermögensaufbau.
Variante 2 - Ohne Holdingstruktur
Die operative GmbH schüttet die 300.000 € direkt an den Unternehmer (natürliche Person) aus. Die Auszahlung unterliegt der Abgeltungsteuer in Höhe von 25 % (zzgl. Soli/KiSt ggf.).➡ Verbleibender Betrag: 295.500 €
Steuerlast: 75.000 €
Verbleibender Betrag: 225.000 €
Ergebnis:
Durch die Zwischenschaltung einer Holding bleiben dem Unternehmer 70.500 € mehr Kapital zur Verfügung. Diese Differenz kann entscheidend sein – z. B. beim Erwerb größerer Beteiligungen, beim schnelleren Vermögensaufbau oder zur strategischen Expansion.
Selbstverständlich gibt es eine Vielzahl weiterer Steuergestaltungen mit Holdinggesellschaften. Sprechen Sie uns gerne einfach an, sodass wir Sie hierzu individuell beraten können.
Warum eine Holding gründen?
Die Holdingstruktur ist eines der wirkungsvollsten Instrumente der legalen Steueroptimierung – sowohl für, Einzelunternehmer, Kapitalgesellschaften als auch für Investoren. Dr. Staub & Partner berät Sie umfassend, ob und wie sich eine Holding für Ihre Ziele eignet.
Die Gründung einer Holdingstruktur bietet insbesondere für mittelständische Unternehmen zahlreiche Vorteile:​
Steuerstundung & Thesaurierung
Gewinne aus operativen Gesellschaften können steuerbegünstigt in der Holding thesauriert werden – anstatt sofort ausgeschüttet und versteuert zu werden.
Steuerfreie Veräußerung von Anteilen
Beim Verkauf von GmbH-Anteilen durch die Holding sind bis zu 95 % des Veräußerungsgewinns steuerfrei.
Vermögensschutz durch Trennung
Durch die Trennung von operativem Geschäft und Beteiligungsbesitz lassen sich Haftungsrisiken reduzieren und Vermögenswerte absichern.
Effiziente Nachfolge- & Exit-Struktur
Die Holding ermöglicht eine schrittweise oder vollständige Übertragung von Anteilen – steuerlich und organisatorisch optimiert.
Ablauf – So gründen wir Ihre Holding
1
Kostenlose Vorprüfung (15 Min.)
Erste Einschätzung, ob eine Holding für Ihre Situation sinnvoll ist.
2
Analyse Ihrer aktuellen Struktur
Prüfung der Unternehmensform(en), Beteiligungen und steuerlichen Ausgangslage.
3
Individuelle Strukturberatung
Konzeption der Holding und aller relevanten Einheiten, inklusive Zeit- und Ablaufplan.
4
Gründung & rechtliche Umsetzung
Auf Wunsch koordinieren wir Notar, Anwalt und Registereintragung.
5
Laufende steuerliche Betreuung
Betreuung von Holding und operativen Gesellschaften – digital, effizient und transparent.
Vereinbare jetzt einen Termin mit uns
Unsere Steuerberater stehen Ihnen gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung. Außerdem beraten wir deutschlandweit per Telefon oder Videokonferenz.
Dr. Marcus Staub
Geschäftsführender Gesellschafter