Ein Unternehmer erzielt mit seiner operativen GmbH im Jahr 300.000 € ausschüttbaren Gewinn. Ziel ist es, mit dem ausgeschütteten Betrag Anteile an einem neuen Unternehmen zu erwerben.
Variante 1 - Mit Holdingstruktur
Die operative GmbH schüttet 300.000 € an ihre Muttergesellschaft (Holding) aus. Davon sind 95 % steuerfrei – nur 5 % (15.000 €) gelten als steuerpflichtig. Diese werden auf Ebene der Holding mit ca. 30 % besteuert → 4.500 € Steuerlast.
Verbleibender Betrag: 295.500 €
Dieser steht vollständig zur Verfügung, z. B. für Beteiligungen, Reinvestitionen oder Vermögensaufbau.
Variante 2 - Ohne Holdingstruktur
Die operative GmbH schüttet die 300.000 € direkt an den Unternehmer (natürliche Person) aus. Die Auszahlung unterliegt der Abgeltungsteuer in Höhe von 25 % (zzgl. Soli/KiSt ggf.).
Steuerlast: 75.000 €
Verbleibender Betrag: 225.000 €
Ergebnis:
Durch die Zwischenschaltung einer Holding bleiben dem Unternehmer 70.500 € mehr Kapital zur Verfügung. Diese Differenz kann entscheidend sein – z. B. beim Erwerb größerer Beteiligungen, beim schnelleren Vermögensaufbau oder zur strategischen Expansion.
Selbstverständlich gibt es eine Vielzahl weiterer Steuergestaltungen mit Holdinggesellschaften. Sprechen Sie uns gerne einfach an, sodass wir Sie hierzu individuell beraten können.